Der Senatsvorstand entscheidet gemäss Art. 4 der Statuten über die Aufnahme eines neuen Mitglieds, dies in der Regel anlässlich seiner nächsten Sitzung. Dazu wird zusätzlich ein Kurz-CV benötigt; bitte dieses an info@saphw.ch schicken. Die Rechnung für den Mitgliederbeitrag wird per E-Mail nach der jährlichen Generalversammlung verschickt. Diese findet normalerweise im April statt.
Mitgliederkategorien und -beiträge 2023:
- Kollektivmitglieder (Statuten Art. 5): Fachgesellschaften, -verbände, akad. Institutionen und Firmen im Bereich pharmazeutischer Forschung. Der Beitrag wird individuell festgelegt.
- Fördermitglieder (Statuten Art. 6): Natürliche oder Juristische Personen; Pharmazeut*innen, Apotheker*innen, Studierende der Pharmazie (ab BSc), Wissenschaftler anderer Fachrichtungen mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die auf dem Gebiet pharmazeutisch relevanter Wissenschaften arbeiten; Juristische Personen, die im Bereich der pharmazeutischen Forschung tätig sind. Beitrag CHF 50.00, Studierende CHF 25.00.
- Korrespondierende Mitglieder (Statuten Art. 7): Personen, die sich um die pharmazeutischen Wissenschaften verdient gemacht haben. Beitragsfrei.
- Fellows und Ehrenmitglieder (Statuten Art. 8): beitragsfrei, freiwillige Beiträge willkommen.
Formular für Mitgliederverwaltung: PDF
(nur für interne Zwecke, Datenschutz gewährleistet)
SAPhW Info-Flyer: PDF